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Arber W.

An Schwyzer Volksschulen werden Schüler-/innen bald neu beurteilt - förderorientiert!

Aktualisiert: 7. Dez. 2022



Ab Schuljahr 2023/24 tritt das neue Beurteilungsreglement an den Volksschulen des Kanton Schwyz in Kraft. Die Lernenden im Kanton werden dem neuen Reglement entsprechend, nicht mehr ausschliesslich anhand der erzielten Ergebnisse an Beurteilungsanlässen beurteilt. Es wird viel mehr auf eine förderorientierte Beurteilung gesetzt.


Nach wie vor werden die rund 16'500 Schülerinnen und Schüler durch die Lehrpersonen beurteilt. Die Beurteilung erfolgt formativ, summativ und prognostisch. Die Grundlage für die Beurteilung bilden alle fachlichen und überfachlichen Kompetenzen und die entwicklungsorientierten Zugänge gemäss Lehrplan 21.


Während die formative Beurteilung eine produkt- und prozessbezogene systematische Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler darstellt und der Verbesserung, Steuerung und Kontrolle des Lernprozesses der Schülerinnen und Schüler dient, stellt die summative Beurteilung eine abschliessende, zusammenfassende Bilanz über die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die Kompetenzziele gemäss Lehrplan 21 dar.


Die prognostische Beurteilung schliesslich bildet die Grundlage für Schullaufbahnentscheide und ist im Sinne einer Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers auszuführen.


Standortgespräche zur Förderung und Orientierung

Jeweils zwischen Oktober und März werden die Erziehungsberechtigten, gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern, von der Klassenlehrperson zu einem Standortgespräch eingeladen. An diesem Austausch werden Lern- und Entwicklungsstand, Fördermassnahmen und die Schullaufbahn thematisiert. Die Gespräche werden schliesslich auf einem kantonalen Standortgesprächsbogen festgehalten und von allen Teilnehmerinnen unterzeichnet.


Überfachliche Kompetenzen

Nebst der Beurteilung der Fachleistungen bildet das neue Schwyzer Beurteilungsreglement auch personale, soziale und methodische Kompetenzen im Zeugnis ab. Die personalen Kompetenzen umfassen die Selbstreflexion, die Selbstständigkeit und die Eigenständigkeit. Dialog- und Kooperationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit und der Umgang mit Vielfalt werden im Bereich soziale Kompetenzen subsumiert. Unter methodische Kompetenzen werden die Sprachfähigkeit, die Fähigkeit zur Informationsnutzung und die Problemlösefähigkeit zusammengefasst.


Fachleistungen und Zeugnisnoten

Fachleistungen gelten als bilanzierende und lernzielbezogene Aussagen zu Leistungen von Schülerinnen und Schülern während einer definierten Periode. In verschiedenen Leistungssituationen entstehen Bewertungen und bilden so die Grundlage für die Zeugnisnote. Nach wie vor werden Schülerinnen und Schüler im Zeugnis in halben und ganzen Noten beurteilt.


Weniger Zeugnisse, mehr Entscheidungsspielraum für die Lehrpersonen

In den ersten beiden Zyklen (Kindergarten bis 6. Klasse) wird nur noch ein Jahreszeugnis ausgestellt. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler erst ab der 3. Klasse ein Zeugnis mit Noten in den festgelegten Fächern. Für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ändert sich in diesem Zusammenhang nicht viel. Sie erhalten weiterhin ein Zeugnis pro Semester. In allen Zeugnissen werden die überfachlichen Kompetenzen in folgenden Skalen beurteilt:

  • Der Kompetenzstand übertrifft die altersgemässen Erwartungen,

  • Der Kompetenzstand entspricht den altersgemässen Erwartungen,

  • Der Kompetenzstand entspricht den altersgemässen Erwartungen in einzelnen Aspekten nicht.

 

PUPIL wird das kantonale Werkzeug für die Umsetzung des neuen Reglements

Nachdem die Pupil AG im letzten Jahr den Zuschlag im Kanton St. Gallen erhalten hat und das Werkzeug für sämtliche Schulen der Volksschule im Kanton St. Gallen stellt, wurde im Juli 2022 der Zuschlag für die Umsetzung des Werkzeugs für das neue Beurteilungsreglement im Kanton Schwyz auch an die Pupil AG vergeben.


Die Schulen in den Bezirken des Kantons Schwyz können wahlweise ab dem Schuljahr 2023/24 oder 2024/25 auf das neue Beurteilungsreglement umstellen. PUPIL steht allen Schulen im Kanton spätestens ab Juli 2023 zur Verfügung. Viele Gemeindeschulen und Bezirksschulen modernisieren in diesem Zuge auch das bestehende Schulverwaltungssystem oder die Elternkommunikation und steigen auf die All-in-one-Lösung von PUPIL um.


Damit die Umstellung von den bestehenden, in die Jahre gekommenen Lösungen, reibungslos abläuft, hat PUPIL in Zusammenarbeit mit dem AVS eine Übersicht als Hilfestellung für den Umstieg erstellt.




Weitere Informationen erhalten Sie von:


Lukas Wunderlin

Mitglied der Geschäftsleitung und Gesamtprojektleiter Pupil AG im Kanton Schwyz


wunderlin@pupil.ch - 071 511 96 60



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